10 einfache Tipps, wie Sie bei Entgelt-Zuschlägen teure Fehler vermeiden
Endlich haben Sie dank diesem "Betriebsprüfungsschutz-Paket" bei der nächsten Lohnsteuer-Außenprüfung nichts mehr zu befürchten …
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Aber Achtung: Dieses einmalige Angebot gilt nur bis zum 29.05.2009!
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Mit diesem sonst nirgends erhältlichen Profi-Tipps stellen Sie sicher, dass Sie alles 100%ig korrekt abrechnen. Sie
schalten damit Ärger, Prüfungsstreß und lange Diskussionen mit den Betriebsprüfern so weit wie möglich aus.
Von diesen 10 Tipps & Tricks können Sie SOFORT profitieren:
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Worauf es für die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeits-Zuschlägen ankommt
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Wann Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge beitragsfrei sind
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Wie Sie den beitragspflichtigen Anteil der Zuschläge ermitteln
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Was zu beachten ist, wenn Sie pauschale Abschlagszahlungen auf die Zuschläge leisten
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Worauf es bei einer Kombination von Zuschlägen ankommt
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Wann Zuschläge bei Altersteilzeitmodellen steuer-/beitragsfrei sind
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Wie Sie mit Zuschlägen für Gesellschafter-Geschäftsführer verfahren
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Welche Grundsätze Sie bei Überstunden-/ Mehrarbeitszuschlägen beachten müssen
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Was gilt, wenn Sonn-, Feiertags- oder Nachtzuschläge mit Zuschlägen für Mehrarbeit zusammentreffen?
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Was bei Bereitschaftsdiensten wichtig ist
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Sie erhalten dieses sonst nirgends erhältliche Praxis-Set jetzt sofort GRATIS als PDF, wenn Sie auf diesen Link klicken:
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Von Heiner Max
Experte für Sozialversicherung und Lohnsteuer |
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Liebe Leserin, lieber Leser
Sie kennen das Problem: Sie sollen die Lohnabrechnung stets 100%ig korrekt abwickeln. Aber gleichzeitig auch die Lohnnebenkosten für Ihren Chef senken.
Dazu gehört auch, dass Sie über die geltenden Sozialversicherungs-Vorschriften und Regeln stets auf dem aktuellen Stand sind. Aber Hand aufs Herz:
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Sind Sie wirklich sicher, dass Ihnen bei der munter sprudelnden Vorschriftenflut nicht einmal die eine oder andere wichtige Neuerung entgeht?
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Pflegezeitgesetz: Diese Neuregelungen gelten seit dem 1.7.2008 |
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Das neue Pflegezeitgesetz gibt Beschäftigten seit 1.7.2008 unter bestimmten Voraussetzungen einen kurzfristigen Freistellungsanspruch sowie einen Anspruch auf eine bis 6-monatige Pflegezeit, sofern ein naher Angehöriger pflegebedürftig wird.
WICHTIG: Sie als Lohn- und Gehaltsbuchhalter sind davon stark betroffen!
Zu den wesentlichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen der Pflegeversicherung gehören:
- Erhöhung des Beitragssatzes
- Freistellungsanspruch der Arbeitnehmer wegen der Pflege eines nahen Angehörigen
- Erweiterung des Leistungsanspruchs, wobei einige Leistungen stufenweise angehoben werden
Alle Änderungen erläutert Ihnen das Praxishandbuch "Der Sozialversicherungsberater". Darin haben wir die wichtigsten neuen Vorschriften für Sie zusammengefasst. Klicken Sie ihn hier, um alle Änderungen der Pflegeversicherung sofort auf den Tisch zu bekommen:

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An diesem Beispiel sehen Beispiel, wie wichtig es ist, immer auf dem neuesten Stand der Gesetzes-Änderungen zu sein.
Gerade Sie in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung haben es da besonders schwer. Wenn es Ihnen so geht wie den meisten, dann kommen Ihnen solche Fälle sicherlich leidlich bekannt vor:
Unfallversicherung: Zuschläge für Sonntagsarbeit sind voll beitragspflichtig, während in anderen Versicherungszweigen und bei der Steuer Freibeträge gelten. Wie rechnen Sie das jetzt 100%ig korrekt ab?
Betriebsprüfung: Wie beweisen Sie einem Prüfer, dass Sie alles 100%ig richtig gemacht haben? Und welche Änderungen kommen auf Sie zu, wenn die Rentenversicherung demnächst auch für die Unfallversicherung prüft?
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Wann bestehen Fortzahlungspflichten, wann nicht?
Betriebliche Altervorsorge: Wie können Sie die Freibeträge größtmöglich ausnutzen?
Pauschalbesteuerung: Welche Steuer- und Beitrags-Sparmöglichkeiten haben Sie in 2009 und darüber hinaus? Und wann sind die Pauschalsteuerfälle beitragsfrei?
400-€-Kräfte: Lohnt es sich bei 30 % Abgaben überhaupt noch, 400-€-Kräfte einzustellen?
Dass solche Fälle oft kompliziert sind, ist aber nur das eine. Dazu kommt noch ...
Sonderfälle kosten eine Menge Zeit ... und müssen trotzdem 100 % betriebsprüfungssicher sein!
Aus genau diesem Grund habe ich für Sie zusammen mit weiteren Sozialversicherungs-Experten 21 Muster-Briefe für das Lohnbüro zusammengestellt.
Sie werden Ihnen künftig die Arbeit deutlich erleichtern. Besonders bei kniffligen Sonderfällen und lästigen Routineaufgaben. |
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Diese Briefe, aber auch Muster-Arbeitsverträge und Anträge werden Ihre Arbeit im Lohnbüro ab sofort deutlich vereinfachen. Lassen Sie sich Ihr persönliches Exemplar jetzt kommen. Hier klicken!
Alle diese Fälle sind von ausgewiesenen Sozialversicherungs-Experten ausgearbeitet und auf Rechtssicherheit überprüft.
Diese 21 Muster Briefe sind eine Sonder-Veröffentlichung des Praxishandbuches "Der Sozialversicherungsberater" . Dieses Nachschlagewerk beantwortet Ihnen im Lohnbüro alle Sozialversicherungsfragen von A bis Z.
Ohne Extra-Aufwand machen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung damit noch betriebsprüfungssicherer. Die 21 Muster-Briefe erhalten Sie, wenn Sie das Praxishandbuch „Sozialversicherungs-Berater“ anfordern:

Zuschläge: Wie Sie diese 100%ig betriebsprüfungssicher abrechnen |
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Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfreie Zuschläge zahlen.
Aber Vorsicht: Voraussetzung ist, dass Sie die Zuschläge tatsächlich zusätzlich zum vereinbarten Grundlohn zahlen.
WICHTIG: Die Steuerbefreiung ist auf Stundenlöhne in Höhe bis zu 50 € begrenzt. Für die Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung gilt ein Grundlohn von maximal 25 €.
Welche Zuschläge Sie künftig Ihren Mitarbeitern noch steuerfrei zahlen können, erfahren Sie im Praxishandbuch "Der Sozialversicherungsberater". Darin haben wir alle wichtigen Zuschlagssätze für Sie zusammengefasst. Klicken Sie hier, um alle Ihre Fragen zum Thema Zuschläge beantwortet zu bekommen

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Unzählige Leser haben mir bestätigt, wie viel Hickhack, Stress und Mehrarbeit ihnen der „Sozialversicherungs-Berater“ schon erspart hat. Sicher wissen Sie aus eigener Erfahrung:
Der Löwenanteil der Arbeit im Lohnbüro besteht aus immer wiederkehrenden Tätigkeiten.
Mit dem „Sozialversicherungs-Berater“ befreien Sie sich von einem Großteil dieser Lasten. Fordern Sie ihn hier für 6 Wochen zum GRATIS-Test an.
Haben Sie schon einmal ausgerechnet, wie viel Zeit Sie für ständig wiederkehrende Routine-Arbeiten opfern müssen?
So erleichtert Ihnen der "Sozialversicherungs-Berater" Ihre Arbeit
| Sie müssen nicht erst herumrätseln, welcher Beitragsgruppe Ihre Teilzeitkraft angehört. Übernehmen Sie einfach den richtigen Wert aus dem Beitrag T15 ... und das Problem ist im Nu gelöst.
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| Mit einer übersichtlichen Ausfüll-Anleitung erledigen Sie lästigen „Formularkram“ in 5 Minuten statt in einer halben Stunde (das ist eine Zeitersparnis von 83,3 %!).
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| Unklare Punkte klären Sie mit einem „Griff ins Regal“: Damit müssen Sie nicht erst bei Krankenkassen oder dem Steuerberater nach der richtigen Lösung fragen.
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| Sie sparen Zeit; z. B. hier: Im „ABC der häufigsten Entgeltfortzahlungs-Streitfälle“ sehen Sie im Beitrag E 52, wann ein Mitarbeiter Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat und wann nicht.
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Diese Beispiele werden häufig mit Gesetzesfundstellen, Gerichtsurteilen, Aktenzeichen oder Ergebnissen von Beschlüssen der Rentenversicherungsträger ergänzt.
Mit dem „Sozialversicherungs-Berater“ können Sie selbst eine heikle Betriebsprüfung gelassener angehen:
WEIL belegbare Vorschriften und Entscheidungen Ihnen den Rücken stärken - und nicht dem Prüfer
WEIL Sie selbstsicherer auftreten, wenn Sie z. B. in einem rechtssicheren Schreiben an eine Behörde argumentieren müssen, dass Sie im Recht sind
WEIL Sie beweisen können, warum Sie einen Sonderfall so und nicht anders abgerechnet haben
WEIL Sie selbst auf eine unabhängige Quelle zurückgreifen können ... und sich nicht allein darauf verlassen müssen, dass Krankenkassen, Betriebsprüfer oder Finanzämter alles wissen – sondern
WEIL Sie wissen, dass Sie selbst schwierige Fälle nicht aus der Ruhe bringen können. Denn in der Redaktions-Sprechstunde des „Sozialversicherungs-Beraters“ können Sie Ihre Fragen direkt einem Sozialversicherungs-Experten stellen
WEIL Sie viel mehr Autorität ausstrahlen: Denn Prüfer, Behörden und Mitarbeiter merken sofort, dass Sie weitreichende Fachkompetenz besitzen - und sich nicht so leicht ein X für ein U vormachen lassen
Selbst bei problematischen Sonderfällen geraten Sie nicht ins Schwitzen:
| Beschäftigung von Studenten und Schülern: So beurteilen Sie in Sekundenschnelle, ob die Geringfügigkeits-Grenze überschritten wird oder nicht
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| Wie Sie sich bei einer Betriebsprüfung so verhalten, dass Ihr Betrieb in jedem Fall gut dasteht
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| Schwangerschaft: Welche Arbeiten dürfen Sie Ihrer Mitarbeiterin ab wann nicht mehr übertragen? Diese Checkliste hilft Ihnen, an alles zu denken: Beitrag M88
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| Altersteilzeit: Vorsicht bei der Versicherungspflicht! Welches kleine, aber folgenschwere Detail Sie als Arbeitgeber unbedingt beachten müssen ...
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| „Entweder Urlaub oder ich bin krank“: Dieses wichtige Urteil sollten Sie kennen, denn Sie können dem Mitarbeiter in diesem Fall fristlos kündigen. Unabhängig davon, ob er dann tatsächlich krank wird oder nicht
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| GmbH-Geschäftsführer: Gilt er auch dann noch als versicherungspflichtiger Angestellter, wenn er mehr als 50 % des Stammkapitals hält?
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| Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Zuschläge steuerfrei sind und wie Sie sie korrekt berechnen
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| Extra-Tipp: Wie Sie schon in der Schlussbesprechung der Betriebsprüfung einen Zahlungsaufschub von 4 Wochen herausschlagen können. Alle Details erfahren Sie im „Sozialversicherungs-Berater“: Hier anfordern!
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| Achtung gravierende Änderungen! Welche Auswirkungen das Zweite Mittelstandänderungsgesetz auf Ihre Entgeltabrechnung haben wird
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| Alle Antworten auf die 4 wichtigsten Fragen zu Steuer-ID und welche Herausforderungen für Ihre Entgeltabrechnung auf Sie zukommen
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| Vorsicht, Schadensersatz! Warum Sie Ihre Mitarbeiter über ihre Unfallversicherung unbedingt aufklären sollten
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| Wann es sich für Sie als Arbeitgeber lohnt, Langzeitarbeitslose einzustellen
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| Kaum bekannter Kniff: Wie Sie mit der Einstellung von Studenten jetzt noch mehr Lohnkosten sparen
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| Prüfungssicher buchen ... auch unter Zeitdruck: Mit diesen einfach umsetzbaren Organisations-Tipps schalten Sie einen Teil Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen quasi auf „Autopilot“ ... und machen sie damit weitgehend unanfällig für Fehler
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| Abfindungen: Welche Kriterien eine Zahlung an Ihre Mitarbeiter zu einer Abfindung machen — und welche Zahlungen immer steuerpflichtiges Arbeitsentgelt sind
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| Das Arbeitsentgelt-ABC: So behalten Sie immer den Überblick über alle Vergütungsarten
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| 11 Situationen, in denen eine Betriebsprüfung auch ohne vorherige Anmeldung durchgeführt werden darf ... und was Sie tun können, um dieses Horrorszenario zu vermeiden
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| Direktversicherung: Die 4 wichtigsten Vorteile zur Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter in der Praxis
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| Betriebliche Altersvorsorge: Welche Faktoren Sie bei der Entgeltumwandlung durch Ihre Arbeitnehmer unbedingt beachten müssen
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| Vorsicht, Falle! Warum Ihr Verzicht auf den Ersatz von Unfallkosten teuer für Sie werden kann
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| Prüfungs-Ärger vermeiden: Diese 9 typischen Sachverhalte werden bei jeder Betriebsprüfung besonders genau unter die Lupe genommen
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| Vorsicht, Stundenentgelt-Grenze! Ermitteln Sie so den beitragspflichtigen Anteil der Zuschläge richtig
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| Betriebsprüfungs-Taktik: Legen Sie die Karten auf den Tisch: Wie Sie sich unangenehme Detailprüfungen ersparen können, indem Sie bestimmte Informationen gezielt vorher preisgeben ...
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| Unter welchen Umständen Sie eine Auskunft an den Prüfer verweigern dürfen und wann Sie auf jeden Fall trotzdem reden sollten
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| In welchen Fällen Sie Beitragsnachforderungen mit Hinweis auf die Verjährung ablehnen können |
Sie sehen: Der „Sozialversicherungs-Berater“ liefert Ihnen alles, was Sie für Ihre tägliche Arbeit brauchen. Egal, ob Abfindung, Betriebsprüfung, Entgeltfortzahlung, Mehrfach-Beschäftigung oder Schwangerschaft: Sie rechnen ab jetzt alles problemlos und sicher ab.

Und erst wenn Sie nach dieser langen Testphase zu dem Entschluss gekommen sind, dass Ihnen der „Sozialversicherungs-Berater“ Ihre tägliche Arbeit deutlich erleichtert, entscheiden Sie allein, ob Sie ihn weiterhin nutzen wollen oder nicht. Ansonsten schicken Sie ihn einfach zurück, streichen die Rechnung durch ... und alles ist für Sie erledigt!
Ich mache Ihnen dieses Angebot, damit Sie sich völlig unbeeinflusst ein eigenes Urteil bilden können. Urteilen Sie selbst: Ist das fair oder nicht?

Nehmen Sie uns nicht blind beim Wort!
Überzeugen Sie sich hier selbst, was
8 zufriedene Leser über den
„Sozialversicherungs-Berater“ sagen:
„Unschlagbar toll — hatte dank des Sozialversicherungs-Beraters bei einer Betriebsprüfung eine bessere Ausgangsposition!“
„Der Sozialversicherungs-Berater ist unschlagbar toll! Besonders spezielle Dinge, wie z. B. die Abrechnung von Studenten, wo sich selbst die Krankenkassen schwertun, sind sehr fundiert dargestellt. Selbst der Steuerberater musste staunen, woher ich die Sachen alle weiß.
Bis jetzt habe ich alles Relevante gefunden. Ich habe mir alles von 0 auf 100 selbst angeeignet im Bereich des Sozialversicherungsrechts – und der Sozialversicherungs-Berater hat dabei einen guten Beitrag geleistet.
Das ging sogar so weit, dass ich bei einer Betriebsprüfung eine bessere Ausgangsposition hatte, denn ich wusste, wovon der Prüfer sprach. Der Betriebsprüfer war zufrieden mit meiner Abrechnung und das ist zu einem groß Teil dem Sozialversicherungs-Berater zu verdanken …“
Herr Maidhof, Café Schwarzer Riese, 63739 Aschaffenburg |
„… war früher selbst als Betriebsprüfer tätig ... Sozialversicherungs-Berater ist ein sehr gutes Werk!“
„Ich war früher selbst als Betriebsprüfer bei der AOK tätig. Ich muss sagen, dass der Sozialversicherungs-Berater aus Sicht eines Lohnbüros ein sehr gutes Werk ist. Weil er leicht verständlich ist, können auch Kleinbetriebe mühelos mit ihm arbeiten.“
Herr Ammann, AOK Zollernalb, 72336 Balingen |
„Ich finde es ganz hervorragend, dass es Ihren Sozialversicherungs-Berater gibt.“
„Ich konnte schon auf viele Fragen eine Antwort finden.Da ich in einem Punkt nicht weiterkomme, möchte ich Ihre Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Hier meine Fragen …“
Heidrun Petri, Grosch und Link GmbH |
„… Sozialversicherungs-Berater wird fast täglich benutzt“:
„Der ´Sozialversicherungs-Berater` wird in unserem Steuerbüro fast täglich benutzt. Wir nutzen ihn hauptsächlich für die Beratung unserer Mandanten im Sozialversicherungsrecht. Die meisten Mandanten haben nämlich keine Zeit, sich mit tiefgreifenden Sozialversicherungsfragen zu beschäftigen.
Damit wir immer auf dem Laufenden sind, können wir vorher fragen, was die Mandanten interessiert. So wissen wir immer, was bei ihnen passiert und was interessiert.“
Dipl.-Ing. oec. Anita Böhme, Steuerbevollmächtigte, 04229 Leipzig |
„Manches im Sozialversicherungs-Berater wusste selbst der Steuerberater nicht auf Anhieb!“:
„Bis jetzt bin ich mit dem Sozialversicherungs-Berater immer sehr gut zurechtgekommen und habe auf alle Fragen mit Teilzeitkräften, Mutterschaftsregelungen, Abmahnungen oder Kündigungsfristen zuverlässig eine Antwort zu bekommen.
Man spart eine Menge Zeit, weil alle Themen auf dem Deckblatt der Aktualisierungslieferungen noch mal kurz zusammengefasst sind. Einige Themen im Sozialversicherungs-Berater wusste selbst der Steuerberater nicht gleich auf Anhieb!“
Frau Oßwald, Oßwald Installationen, 99867 Gotha |
„Bei jeder Betriebsprüfung lief bisher alles ohne Probleme“:
„Ich lese den Sozialversicherungs-Berater seit etwa 8 Jahren. Er hilft mir, die Gesetzeslage genau zu berücksichtigen. Die eigentlich ziemlich komplizierte Abrechnung von Baulöhnen in unserem Unternehmen konnte ich damit erfolgreich bewältigen.
Bei jeder Betriebsprüfung lief bisher alles ohne Probleme. Da der Sozialversicherungs-Berater auch sehr ausführlich den personalrechtlichen Bereich abdeckt, habe ich sogar schon ein Konkurrenzprodukt abbestellt …“
Frau Zeisig, Dresden |
„Hat mir in der Vergangenheit häufig sehr gute Dienste geleistet“
„Ich möchte die Gelegenheit nutzen, einmal zum Ausdruck zu bringen, dass der Sozialversicherungs-Berater mir in der Vergangenheit häufig sehr gute Dienste geleistet hat.
Ich hoffe, dass auch weiterhin meine ´kleinen Probleme´ des Sozialversicherungs-Rechts damit immer in der gewohnt übersichtlichen und leicht verständlichen Art und Weise gelöst werden.“
Dipl.-Kfr. Barbara von Trümbach, 46244 Bottrop |
„Ich konnte sofort ein anstehendes Problem lösen!“
„...hiermit möchte ich mich für die Lieferung Ihres „Sozialversicherungs-Beraters“ bedanken. Ich konnte ihn sofort gut für ein anstehendes Problem (Mutterschaft bzw. Erziehungsgeld) gebrauchen.
Bei der Fülle von Ratschlägen, Checklisten und vor allem Musterformularen bin ich mir sicher, von diesem Werk nicht im Stich gelassen zu werden.“
Klaus Wuller, Kirchhain-Großseelheim |
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Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen aus Bonn,
Ihr
Heiner Max, Chefredakteur „Der Sozialversicherungs-Berater“
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Es ist die handliche Übersicht mit Freibeträgen, Freigrenzen und Grenzwerten für 2009. Sie hilft Ihnen dabei, alle Werte sicher einzuhalten. Und verhindert damit teure Nachzahlungen oder Bußgelder.
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